Die DGE - Dienstleistungsgesellschaft Erzgebirge mbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Wirtschaftsförderung Erzgebirge GmbH.
Landkreise in Deutschland haben die gesetzliche Verpflichtung, geflüchtete Menschen nach ihrer Ankunft aufzunehmen und ihnen eine vorläufige Unterkunft zur Verfügung zu stellen. Diese Pflicht umfasst die Bereitstellung sicherer und angemessener Wohnmöglichkeiten sowie die Versorgung mit grundlegenden Dienstleistungen und Unterstützung. Die Erstunterbringung dient dazu, den Geflüchteten eine erste Anlaufstelle zu bieten, bevor sie auf längere Sicht in geeignete Wohnräume umziehen können. Diese Dienstleistung übernimmt die DGE im Auftrag des Erzgebirgskreises.