Bei der Großen Kreisstadt Annaberg-Buchholz ist zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine Stelle einer/s
Sachbearbeiterin/s Allgemeine Ordnung/Straßenverkehr (m/w/d) im Fachbereich Recht und Ordnung
unbefristet neu zu besetzen (Vollzeitstelle 39 Std./Wo.).
Ihr anspruchsvoller und vielseitiger Aufgabenbereich umfasst im Wesentlichen:
- Durchführung von angeleiteten Recherchen und Analysen zu rechtlichen Fragestellungen,
- Vorbereitung von Dokumenten und Unterlagen für Gerichtsverfahren nach Vorgaben,
- Mitwirkung bei der Erstellung rechtlicher Begründungen für Verwaltungsakte,
- Vorbereitung von Stellungnahmen zu verschiedenen rechtlichen und verwaltungsbezogenen Fragestellungen,
- Zusammenarbeit mit dem städtischen Justiziar bei der Erstellung von Berichten und Gutachten, einschließlich Ausarbeitung rechtlicher Bewertungen,
- Prüfung und Bearbeitung von Verwarngeldverfahren,
- Durchführung von Ermittlungen und Anhörungen, einschl. Kommunikation mit betroffenen Bürgern und Rechtsanwälten sowie Gewährung von Akteneinsichten,
- Beantwortung der fachbereichsbezogenen Sachverhalte im Anliegenmelder,
- Bearbeitung einfacher Bußgeldverfahren für andere städtische Abteilungen, sowie Beratung und Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen im eigenen Fachbereich in verschiedenen Bußgeldangelegenheiten,
- Teilnahme an Beratungen mit anderen Behörden, Bürgern und der Polizei,
- Unfallkommission mind. 1x jährlich verantwortlich durchführen,
- Ausnahmegenehmigungen nach der StVO eigenverantwortlich bearbeiten,
- Protokollierung der Verkehrslenkung und Genehmigungen von Schwertransporten,
- allg. Beratung und Auskunftserteilung,
- Spielhallen- und Spielgeräteangelegenheiten,
- Sachverhalte im Gaststättengewerbe.
Als persönliche Voraussetzungen werden erwartet:
Darüber hinaus erwarten wir:
Wir bieten Ihnen:
Bei der Großen Kreisstadt Annaberg-Buchholz ist Chancengleichheit selbstverständlich.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Qualifikation und persönlicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Ein Nachweis zur Schwerbehinderung/Gleichstellung ist der Bewerbung beizulegen.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung einer amtlich beglaubigten Übersetzung bzw. eines amtlichen Nachweises über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss.
Wenn Sie die Anforderungen erfüllen, dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung (bei Onlinebewerbung bitte im PDF-Format).
Ihre aussagefähige, vollständige und lückenlose Bewerbung, insbesondere mit Ihrem Bewerbungsanschreiben, tabellarischem Lebenslauf sowie mit Kopien von Ausbildungs-, Studien-, Prüfungszeugnissen und vorhandenen qualifizierten Arbeitszeugnissen oder Beurteilungen/Referenzen richten Sie bitte
bis zum 25.11.2024 (Fristwahrung durch E-Mail-/Post-Eingang)
an die Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz, FB Innere Verwaltung/SG Personal, Markt 1, 09456 Annaberg-Buchholz
oder per E-Mail an: personal@annaberg-buchholz.de (kein gesicherter Zugang).
Bitte beachten Sie, dass wir unsere Stellen nur nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung besetzen dürfen.
Wir können Sie daher im weiteren Verfahren nur dann berücksichtigen, wenn Sie uns alle Nachweise hierüber vorlegen.
Bitte reichen Sie bei Bewerbungen in Papierform ausschließlich Kopien ein. Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.
Hinweise zum Datenschutz:
Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen willigen Sie ausdrücklich in die Verarbeitung der darin enthaltenen Daten zum Zwecke des Auswahlverfahrens für die vorliegende ausgeschriebene Stelle ein. Ihre Einwilligung kann von Ihnen jederzeit widerrufen werden. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich für dieses Auswahlverfahren und wird auf Grundlage von Art. 6 DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) vorgenommen. Dies schließt die Weitergabe an die Mitglieder der Auswahlkommission, die Personalverwaltung und den Personalrat im Rahmen ihrer organisatorischen bzw. gesetzlichen Zuständigkeit ein.
Für telefonische Rückfragen stehen Ihnen gern Herr Vießmann (03733 425-231) oder Herr Zimmermann (03733 425-114) zur Verfügung.
Annaberg-Buchholz, den 23.10.2024
gez. Rolf Schmidt
Oberbürgermeister