Stellenausschreibung
Mit knapp 1850 Beschäftigten ist die Landkreisverwaltung des Erzgebirgskreises aktuell der größte Arbeitgeber der Region. Als moderne, öffentliche Verwaltung ist das Landratsamt ein verlässlicher Partner vor Ort, der durch effiziente und fachlich kompetente Arbeit den Interessen der etwa 328.000 Bürgerinnen und Bürger des Landkreises dient.
Im Landratsamt Erzgebirgskreis sind ab 1. September 2025 mindestens 10 Ausbildungsstellen
als
(Kennziffer
zu besetzen.
Das Aufgabengebiet umfasst:
Verwaltungsfachangestellte sind in verschiedenen Aufgabenbereichen von Verwaltungen und Betrieben des Bundes, der Länder und Kommunen oder anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften beschäftigt. Zu den Aufgabengebieten gehören neben der Anwendung des Allgemeinen Verwaltungsrechts auch Rechtsanwendungen in Arbeitsbereichen wie z. B. Personal-, Finanz-, Sozialwesen, Polizei- und Gewerberecht. Sie sind Ansprechpartner für Behörden und ratsuchende Bürger.
Der Bewerber* sollte folgende Voraussetzungen erfüllen:
Allgemeine Hochschulreife/ Fachhochschulreife (maximaler Notendurchschnitt 3,0)
Unser Angebot:
Ausbildungsvergütung nach dem Tarifvertrag-Ausbildung-öffentlicher Dienst, TVAöD.
Interesse geweckt?
Bewerbungen können bis zum
Landratsamt Erzgebirgskreis
Referat Personal und Digitalisierung
SG Personal
Paulus-Jenisius-Str. 24
09456 Annaberg-Buchholz
oder
auch per E-Mail und zusammengefasst als einzelnes PDF-Dokument unter Angabe der o. g. Kennziffer an ausbildungsleitung@kreis-erz.de gerichtet werden.
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung folgende Unterlagen bei:
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Vorlage der Feststellung der Vergleichbarkeit und Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Ansonsten kann Ihre Bewerbung im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter http://www.kmk.org/zab. Darüber hinaus sollten Bewerbende aus Nicht-EU-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz ausgenommen) ihrer Bewerbung einen aktuellen Aufenthaltstitel gemäß § 4 Aufenthaltsgesetz, welcher die Erwerbstätigkeit ausdrücklich gestattet, beifügen.
Schwerbehinderte Bewerber werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Ein entsprechender Nachweis ist der Bewerbung beizulegen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nur vollständige und fristgerecht eingegangene Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können.
Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.
Sie haben Fragen?
Für weitere Auskünfte zum Aufgabengebiet steht Ihnen Frau
Weitere Informationen zur Landkreisverwaltung als Arbeitgeber sowie Bewerbungstipps finden Sie unter https://www.erzgebirgskreis.de/karriere.