Das Landratsamt Zwickau sucht
mehrere Auszubildende für den Beruf Straßenwärterin/Straßenwärter (w, m, d)
unter der Kennziffer: 205/2024/DIV
Ausbildungsentgelt: 1.218,26 € im ersten Ausbildungsjahr nach TVAöD-BBiG (Stand: 08/2024)
Ausbildungsdauer: drei Jahre, mit Übernahmeangebot nach TVAöD-BBiG
Ausbildungsbeginn: 1. September 2025
Möchten Sie dazu beitragen, den täglichen Straßenverkehr am Laufen zu halten? Mit Ihrer Arbeit und Ihrem handwerklichen Geschick gewährleisten Sie die Funktionsfähigkeit und Sicherheit des Straßennetzes und das nicht nur im Sommer, sondern auch im Winter bei Schneefall.
Straßenwärter kontrollieren Verkehrswege auf Schäden, warten sie und halten sie instand. Sie beseitigen Verschmutzungen, sichern Baustellen und übernehmen den Räum- und Streudienst. Freuen Sie sich auf einen abwechslungsreichen Berufsalltag, bei dem Sie in erster Linie im Freien Ihre Aufgaben erledigen.
Die dreijährige Ausbildung findet im dualen System statt.
Die praktische Ausbildung erfolgt in einer der Straßenmeistereien des Landkreises Zwickau mit den Standorten Zwickau, Werdau, Hermsdorf und Hermsdorf/Stützpunkt Glauchau.
Die theoretische Ausbildung findet im Beruflichen Schulzentrum für Bau- und Oberflächentechnik Zwickau, Werdauer Straße 72, 08060 Zwickau statt.
Während der gesamten Ausbildungszeit erfolgt zusätzlich zur Berufsschule eine Dienstbegleitende Unterweisung (DbU) am Überbetrieblichen Ausbildungszentrum für Straßenwärter Zwickau, Herschelstraße 19, 08060 Zwickau. Sie dient der Vertiefung und Ergänzung der betrieblichen Ausbildung.
Unsere Erwartungen:
Darüber hinaus sind uns wichtig:
Wir bieten Ihnen:
Im Interesse der in der Landkreisverwaltung Zwickau angestrebten Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens, sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht. Die im Text verwandte Schreibform dient allein der Vereinfachung und steht für die geschlechtsneutrale Bezeichnung des Berufs.
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) IX sind ebenfalls ausdrücklich willkommen. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann reichen Sie bitte Ihre aussagefähige und vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Schul- und Abschlusszeugnisse mit Notenspiegel, Praktikumsnachweise, Zertifikate) über unser elektronisches Bewerberportal ein. Aufgrund dessen, dass die Amtssprache in unserer Behörde deutsch ist, erwarten wir Bewerbungsunterlagen in deutscher Sprache. Ausführliche Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie auch auf unserer Homepage unter: www.landkreis-zwickau.de/bewerber-faq
Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab. Eingesendete Unterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Bei Fehlen des Rückumschlags werden die Unterlagen datenschutzkonform vernichtet.
Bewerbungen erwünscht bis: 5. Januar 2025
Wir weisen Sie darauf hin, dass nur vollständige Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Vorlage der Feststellung der Vergleichbarkeit und Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Ansonsten kann Ihre Bewerbung im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Bewerberinnen/Bewerber aus Nicht-EU-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz ausgenommen) fügen der Bewerbung einen aktuellen Aufenthaltstitel gemäß § 4 Aufenthaltsgesetz bei, welcher die Erwerbstätigkeit ausdrücklich gestattet.
Die Person, die nach Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens für die Einstellung vorgesehen ist, ist verpflichtet ein Behördenführungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsunterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.
Ihre Bewerbungsdaten werden im Einklang mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), dem Sächsischen Datenschutzgesetz (SächsDSG) und dem Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetz (SächsDSDG) verarbeitet. Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Landratsamt Zwickau im Rahmen des Auswahlverfahrens. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Daten nicht berücksichtigter Bewerber/innen datenschutzkonform vernichtet. Die ausführlichen Datenschutzhinweise finden Sie auf unserer Homepage unter: www.landkreis-zwickau.de/datenschutz.