Das Landratsamt Zwickau sucht für den derzeitigen Standort Zwickau
zwei Sachbearbeiterinnen/Sachbearbeiter Rückgriff Unterhaltsvorschussgesetz (w, m, d)
unter der Kennziffer: 276/2024/DII
im: Dezernat Jugend, Soziales und Bildung
für das: Jugendamt
in: Vollzeit - mit 39 Wochenstunden; Teilzeit möglich - mit mindestens 35 Wochenstunden
Stellenbewertung: Entgeltgruppe 9b TVöD-VKA
Beschäftigungsdauer: unbefristet
Beschäftigungsbeginn: zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Ihr Aufgabengebiet:
- Eine wichtige Aufgabe ist die gerichtliche Geltendmachung der nach § 7 UVG übergegangenen Unterhaltsansprüche mittels Titelerwirkung durch Mahnverfahren, Antragsverfahren, vereinfachtes Verfahren, Antrag auf Titelherausgabe bzw. Titelergänzung oder –abänderung, im Einzelnen
- Informations- und Auskunftserteilung
- Erstellen von Antragsschriften auf Herausgabe des Unterhaltstitels
- Ausfertigung von Antragsschriften für Feststellungs- und Abänderungsanträge
- Aufsetzen von Klageschriften gegen Drittschuldner
- Ermittlung und Überwachung der Leistungs- und Zahlungsfähigkeit der Unterhaltspflichtigen einschließlich Nachforschungen zur Einkommenserzielung, Zahlungskontrollen
- Festlegung und Überprüfung der Verjährungsunterbrechung
- Vertretung des Landkreises Zwickau vor Gericht, z. B. bei Mahnverfahren nach ZPO, Antragsverfahren nach FamFG, Titelanpassungsverfahren, gerichtlichen Insolvenzverfahren, Vollstreckungsabwehrklagen
- Vertretung anderer Städte/Landkreise vor Gericht im Rahmen der Amtshilfe
- Erwirken von vollstreckbaren Ausfertigungen für und gegen Rechtsnachfolger, Veranlassung der Zustellung an Schuldner und Drittschuldner
- Entscheidung über Ausfallleistungen
- Nutzung der Rechtsmittel in allen gerichtlichen Verfahren
- Einleitung von Ordnungswidrigkeiten gem. § 10 UVG, Zeugenaussage in Ordnungswidrigkeitsverfahren
- Erstattung von Strafanzeigen nach § 170 StGB, Zeugenaussage in Strafverfahren
- Ein weiterer Teil der Aufgabe ist die Durchsetzung der durch Titelerwirkung festgestellten Ansprüche im Rahmen von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Das beinhaltet vor allem:
- Einleitung der Zwangsvollstreckung (z. B. Taschenpfändung, in Bankkonten, Forderungen, Grundvermögen, andere Vermögenswerte)
- Erwirken von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen und Zustellung an Schuldner und Drittschuldner durch die Gerichtsvollzieher
- Antragstellung zur Abnahme der Eidesstattlichen Versicherung
- Antragstellung auf Verhaftung zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung
- Nutzung der Rechtsmittel beim Vollstreckungsgericht (sofortige Beschwerde, Erinnerung)
- Vorbereitung der Entscheidung über Ratenzahlung, Stundung, Niederschlagung
- Entscheidung über Vollstreckungsverzicht
Unsere Erwartungen:
- Zugangsvoraussetzung für die Stelle ist ein(e) bis zum Besetzungszeitpunkt:
- erfolgreich abgeschlossene Hochschulausbildung (Diplomgrad mit dem Zusatz FH oder Bachelor) der Fachrichtungen Allgemeine Verwaltung oder Sozialverwaltung oder ein erfolgreich abgeschlossener vergleichbarer Studienabschluss oder
- erfolgreich abgeschlossene Qualifizierung zum Verwaltungsfachwirt (Angestellten-Lehrgang II) oder
- erfolgreich abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften
- Rechtskenntnisse für die übertragenen Aufgaben (u. a. UVG, Richtlinien zum UVG, Sozialgesetzbücher I, II, VIII und X, Zivilprozessordnung, Bürgerliches Gesetzbuch, Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Insolvenzordnung)
- sehr gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen
- Durchsetzungsvermögen beim Auftreten vor Gericht
- Fähigkeit im Umgang mit wechselndem Klientel
- sicherer Umgang mit den gängigen MS-Office-Programmen
- Bereitschaft zur Teilnahme an Fortbildungen
- PKW-Führerschein und Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten PKW
Wir bieten Ihnen:
- eine unbefristete Einstellung mit tarifgerechter Vergütung einschließlich Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt
- ausreichend kostenfreie Parkmöglichkeiten
- die Einarbeitung durch fachkundige Kolleginnen und Kollegen
- ein offenes, transparentes Umfeld und das Angebot die Arbeit mitzugestalten
- die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, u. a. durch flexible Arbeitszeiten ohne Kernzeiten
- stellenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten
- 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr sowie arbeitsfrei an Heiligabend und Silvester
- attraktive übertarifliche Arbeitgeberleistungen in Form von steuer- und sozialversicherungsfreien Zuschüssen zum Job-Ticket, zu Kinderbetreuungskosten, zu Gesundheitskursen oder zur betrieblichen Altersversorgung sowie die Möglichkeit zum Fahrradleasing
- betriebliche Altersvorsorge (ZVK) bei Anstellung nach TVöD und Zahlung vermögenswirksamer Leistungen
- Angebot der arbeitsmedizinischen Vorsorge
Im Interesse der in der Landkreisverwaltung Zwickau angestrebten Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens, sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht. Die im Text verwandte Schreibform dient allein der Vereinfachung und steht für die geschlechtsneutrale Bezeichnung des Berufs.
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) IX sind ebenfalls ausdrücklich willkommen. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann reichen Sie bitte Ihre vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Schul- und Abschlusszeugnisse mit Notenspiegel, Qualifikationsnachweise, lückenlose Arbeitszeugnisse bzw. dienstliche Beurteilungen) über unser elektronisches Bewerberportal ein. Ausführliche Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie auch auf unserer Homepage unter: www.landkreis-zwickau.de/bewerber-faq
Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab. Eingesendete Unterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Bei Fehlen des Rückumschlags werden die Unterlagen datenschutzkonform vernichtet.
Bewerbungsschluss: 1. Januar 2025
Wir weisen Sie darauf hin, dass nur vollständige Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Nach Bewerbungsschluss eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Vorlage der Feststellung der Vergleichbarkeit und Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Ansonsten kann Ihre Bewerbung im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter Bewerberinnen/Bewerber aus Nicht-EU-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz ausgenommen) fügen der Bewerbung einen aktuellen Aufenthaltstitel gemäß § 4 Aufenthaltsgesetz bei, welcher die Erwerbstätigkeit ausdrücklich gestattet.
Die Person, die nach Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens für die Einstellung vorgesehen ist, ist verpflichtet ein Behördenführungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsunterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.
Ihre Bewerbungsdaten werden im Einklang mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), dem Sächsischen Datenschutzgesetz (SächsDSG) und dem Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetz (SächsDSDG) verarbeitet. Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Landratsamt Zwickau im Rahmen des Auswahlverfahrens. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Daten nicht berücksichtigter Bewerber/innen datenschutzkonform vernichtet. Die ausführlichen Datenschutzhinweise finden Sie auf unserer Homepage unter: www.landkreis-zwickau.de/datenschutz.