Das Landratsamt Zwickau sucht
mehrere Studierende (w, m, d) im Studiengang Bachelor of Laws (LL.B.) Allgemeine Verwaltung
unter der Kennziffer: 200/2024/DI
Studienentgelt: 1.400 Euro (Stand: 08/2024)
Studiendauer: drei Jahre, mit Übernahme bei guten Leistungen
Studienbeginn: 1. September 2025
Sie haben ein besonderes Verantwortungsgefühl gegenüber unserer Gesellschaft und der Umgang mit Menschen ist Ihnen wichtig? Rechts- und Verwaltungsfragen wecken Ihre Neugier und wirtschaftliche Zusammenhänge finden Sie spannend? Dann starten Sie mit dem Studium der Allgemeinen Verwaltung Ihre interessante und abwechslungsreiche Zukunft in der Landkreisverwaltung Zwickau! Wir sind Ihr Partner im Studium.
Das Studium der Allgemeinen Verwaltung ist eine Kombination aus Hochschulstudium und Praxisabschnitten, an deren Ende der Studienabschluss Bachelor of Laws (LL.B.) Allgemeine Verwaltung steht. Der theoretische Teil wird an der Hochschule Meißen (FH) in Meißen absolviert, der praktische Teil erfolgt hauptsächlich in den unterschiedlichen Ämtern der Landkreisverwaltung.
Ziel des Studiums ist es, Sie optimal auf eine anspruchsvolle Tätigkeit in unserer Landkreisverwaltung vorzubereiten. Neben der Auslegung und Anwendung von Gesetzen und Rechtsvorschriften lernen Sie auch das Vorbereiten und Ausarbeiten von politischen Entscheidungsgrundlagen sowie die Planung und Durchführung von Projekten und das Integrieren von betriebswirtschaftlichen Instrumenten in die Verwaltungsarbeit.
Unsere Erwartungen:
Darüber hinaus sind uns wichtig:
Wir bieten Ihnen:
Im Interesse der in der Landkreisverwaltung Zwickau angestrebten Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens, sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht. Die im Text verwandte Schreibform dient allein der Vereinfachung und steht für die geschlechtsneutrale Bezeichnung des Berufs.
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) IX sind ebenfalls ausdrücklich willkommen. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann reichen Sie bitte Ihre aussagefähige und vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Schul- und Abschlusszeugnisse mit Notenspiegel, Praktikumsnachweise, Zertifikate) über unser elektronisches Bewerberportal ein. Aufgrund dessen, dass die Amtssprache in unserer Behörde deutsch ist, erwarten wir Bewerbungsunterlagen in deutscher Sprache. Ausführliche Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie auch auf unserer Homepage unter: www.landkreis-zwickau.de/bewerber-faq
Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab. Eingesendete Unterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Bei Fehlen des Rückumschlags werden die Unterlagen datenschutzkonform vernichtet.
Bewerbungen erwünscht bis: 24. November 2024
Wir weisen Sie darauf hin, dass nur vollständige Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Vorlage der Feststellung der Vergleichbarkeit und Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Ansonsten kann Ihre Bewerbung im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Bewerberinnen/Bewerber aus Nicht-EU-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz ausgenommen) fügen der Bewerbung einen aktuellen Aufenthaltstitel gemäß § 4 Aufenthaltsgesetz bei, welcher die Erwerbstätigkeit ausdrücklich gestattet.
Die Person, die nach Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens für die Einstellung vorgesehen ist, ist verpflichtet ein Behördenführungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsunterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.
Ihre Bewerbungsdaten werden im Einklang mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), dem Sächsischen Datenschutzgesetz (SächsDSG) und dem Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetz (SächsDSDG) verarbeitet. Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Landratsamt Zwickau im Rahmen des Auswahlverfahrens. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Daten nicht berücksichtigter Bewerber/innen datenschutzkonform vernichtet. Die ausführlichen Datenschutzhinweise finden Sie auf unserer Homepage unter: www.landkreis-zwickau.de/datenschutz.